Die Gesetzesnovelle über DrittstaatenausländerInnen ist gestern, am 27. Mai 2021, in Kraft getreten. Teil der Novelle ist die Möglichkeit, mit mindestens 46 Abgeordnetenstimmen im Parlament eine "Migrations-Notlage" auszurufen. Damit können vorübergehend internationale Vereinbarungen hinsichtlich des Schutzes von MigrantInnen ausgesetzt werden und somit der Zugang zu Asylverfahren beschränkt werden. Innenminister Aleš Hojs (Slowenische demokratische Partei – SDS) versichert, dass diese Lösungen konform mit den Entscheidungen des Verfassungsgerichts sind, doch Hilfs- und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind anderer Meinung und fordern eine erneute Beurteilung dieses Gesetzes. Die größten Veränderungen betreffen die Regelungen zur Definition ausreichender Sprachkenntnisse und zur Verschärfung der Bedingungen für die Familienzusammenführung. Den Antrag dafür kann jetzt erst nach zwei Jahren, und nicht wie bisher bereits nach einem eingereicht werden.