Gesetzesänderung über das Oberste Gericht in Polen dem Verfassungsgerichtshof vorgelegt

10.2.2023

​Der polnische Staatspräsident, Andrzej Duda (parteilos) hat am 10. Februar 2023 die letzte Gesetzesänderung über das Oberste Gericht dem Verfassungsgerichtshof zur präventiven Kontrolle vorgelegt und die Gesetzesvorlage nicht unterzeichnet. Damit hat er die von dem polnischen Parlament angenommene Justizreform nicht unterschrieben. ​"Ich war und bin für den Kompromiss. Ich setze mich dafür ein, dass die Mittel aus dem Corona-Wiederaufbauplan, die für die Entwicklung der polnischen Wirtschaft benötigt werden, so bald wie möglich freigegeben werden. Aus diesem Grund habe ich kein Veto gegen die Gesetzesänderung eingelegt", äußerte er sich dazu. Das neue Gesetz wird nicht in Kraft treten, bevor der Verfassungsgerichtshof über seine Verfassungsmäßigkeit entschieden hat. Polen ist damit dem Ziel der Auszahlung von Mitteln aus dem Corona-Wiederaufbauplan nicht näher gekommen. 
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Quelle: Tvn24bis.pl, Warschau