Der Oberste Gerichtshof Sloweniens traf eine
historische Entscheidung. JournalistInnen haben das Recht, auch in
Gerichtsverfahren (außer in Ausnahmefällen) ihre journalistischen Quellen zu
schützen. Laut Gerichtshof sei diese Entscheidung ein Präzedenzfall, wobei auch
die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
bezüglich des Quellenschutzes berücksichtigt wurden. Dieses Urteil wurde im
Fall eines Artikels in der slowenischen Tageszeitung "Dnevnik"
gefällt, wo über finanzielle Unregelmäßigkeiten der slowenischen Botschaft in
Frankreich zwischen 2006 und 2010 berichtet wurde. Der damalige Botschafter
hatte in seiner Klage gegen die Autorinnen des Artikels verlangt, ihre Quellen offenzulegen.