Gerichtsentscheid: Slowenische JournalistInnen müssen Quellen nicht nennen

27.10.2018

Der Oberste Gerichtshof Sloweniens traf eine historische Entscheidung. JournalistInnen haben das Recht, auch in Gerichtsverfahren (außer in Ausnahmefällen) ihre journalistischen Quellen zu schützen. Laut Gerichtshof sei diese Entscheidung ein Präzedenzfall, wobei auch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bezüglich des Quellenschutzes berücksichtigt wurden. Dieses Urteil wurde im Fall eines Artikels in der slowenischen Tageszeitung "Dnevnik" gefällt, wo über finanzielle Unregelmäßigkeiten der slowenischen Botschaft in Frankreich zwischen 2006 und 2010 berichtet wurde. Der damalige Botschafter hatte in seiner Klage gegen die Autorinnen des Artikels verlangt, ihre Quellen offenzulegen.​​​

Quelle: Dnevnik, Ljubljana