Obwohl die Gewerkschaft der Angestellten der
kroatischen Airline "Croatia Airlines" für den 8. August 2018 einen
Generalstreik plante, kam dieser nicht zustande. Zunächst wurde der Streik
aufgrund einer einstweiligen Verfügung, welche von der Airline-Verwaltung
beantragt wurde, verhindert. Gestern, am 9. August 2018 veröffentlichte das
Zagreber Landesgericht dann seine Entscheidung, dass der Streik nicht
rechtmäßig sei, und nicht organisiert werden darf. Laut der Begründung der
zuständigen Richterin hätten die Gewerkschaften die gescheiterten
Tarifverhandlungen nicht in "gutem Glauben" geführt. Die
Gewerkschaften kündigten gegen diese Entscheidung Einspruch
vor dem Obersten Gerichtshof an.