Gemeindewohnungen für Asylberechtigte in Krakau

26.10.2021

Die Stadt Krakau arbeitet derzeit daran, die Vorschriften für die Bereitstellung von Wohnraum für Menschen mit Flüchtlingsstatus zu vereinfachen. Aktuell ist es nach dem Gesetz nicht möglich, Gemeindewohnungen Personen bereitzustellen, die keine polnischen StaatsbürgerInnen sind. Ein Beschlussentwurf, der die Aufnahme von Flüchtlingsfamilien in Krakau erlaubt und ihnen die volle Unterstützung der Krakauer Stadtverwaltung anbietet, muss durch den Krakauer Gemeinderat verabschiedet und anschließend von der Woiwodschaft Kleinpolen angenommen werden. Es wird damit gerechnet, dass Wohnungen zum Jahreswechsel 2021-2022 an Asylberechtigte übergeben werden können.​

Quelle: Gazeta Wyborcza - Kraków, Krakau