Das Komitee für eine nachhaltige nächtliche Wirtschaft unter dem Vorsitz von Jacek Jordan (parteilos), dem Nachtbürgermeister von Krakau, weist darauf hin, dass die im Verhaltenskodex für Straftaten vorgesehenen Strafhöhen keine präventive Wirkung entfalten. Besonders betroffen ist der Bereich der nächtlichen Ruhestörung. Mit solchen Vorfällen sehen sich die Bewohner*innen der Krakauer Innenstadt seit Jahren konfrontiert. In letzter Zeit wurde das Thema verstärkt öffentlich diskutiert, und der Krakauer Gemeinderat erwägt gesetzliche Änderungen und Einschränkungen, um das Verhalten übermäßig lauter und alkoholisierter Partygänger*innen einzuschränken. Nach geltendem Recht liegt die Höchststrafe für die meisten Ordnungswidrigkeiten bei rund 115 Euro. Ein Betrag, der seit 2003 nicht mehr angepasst wurde. Ein Beispiel ist die Geldstrafe für Alkoholkonsum an öffentlichen Orten, die derzeit nur 23 Euro beträgt. Während sich das Durchschnittsgehalt in Polen in den letzten 20 Jahren mehr als verdreifacht hat, blieben die Bußgelder unverändert und entsprechen somit nicht mehr der heutigen wirtschaftlichen Realität. Aus diesem Grund hat das Komitee eine Resolution verabschiedet, in der eine Änderung der nationalen Gesetzgebung gefordert wird. Diese wurde bereits an das polnische Ministerium für Inneres und Verwaltung weitergeleitet.