Ungarn muss zwei Flüchtlingen aus Bangladesch einen Schadensersatz zahlen, weil sie unrechtmäßig an der Grenze festgehalten worden sind. Darüber entschied das Gericht in Straßburg am Dienstag, den 14. März 2017. Der Staat muss zudem die Prozesskosten tragen. Die Asylbewerber hatten die Grenze im Herbst 2015 erreicht, wurden aber bis zur Beurteilung ihres Antrags in der Transitzone festgehalten. Nachdem der Antrag abgelehnt wurde, wurden sie des Landes verwiesen. Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verstieß Ungarn damit gegen das Europäische Recht und setzte die Flüchtlinge dem Risiko aus, dass sie nach ihrer Rückkehr nach Griechenland unmenschlich behandelt werden. Die ungarische Regierung habe nur die Interessen und Grenzen von Europa verteidigt, lautete die Reaktion der Regierungsseite. Ungarn hat nun drei Monate Zeit, gegen das Urteil Einspruch zu erheben.