Ob und wie lange Kommunikationsdaten gespeichert
werden müssen, darüber wird in Deutschland schon lange gestritten. In den
vergangenen Jahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon mehrmals über
die Vorratsdatenspeicherung in verschiedenen Ländern geurteilt und die
nationalen Regelungen meistens gekippt – nun auch in Deutschland. Ohne Anlass
dürften die Kommunikationsdaten aller Bürger*innen demnach in Deutschland
nicht gespeichert werden. Nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen sei
eine begrenzte Datenspeicherung zulässig, entschied der EuGH in
Luxemburg. Der deutsche Justizminister Marco Buschmann (FDP – Freie
Demokratische Partei) begrüßte das Urteil und will die bisherige Regelung aus
dem deutschen Recht streichen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands) befürwortete bisher ein Festhalten
zumindest an Teilen der Vorratsdatenspeicherung – etwa die Speicherung von
IP-Adressen zur Bekämpfung der Kinderpornographie.