Die Europäische Kommission beantragte die Zahlung der ersten Vollstreckungsstrafe und forderte Ungarn auf, bis zum 31. Oktober 93 Millionen Euro zu zahlen. Ungarn hat den Betrag nicht innerhalb der angegebenen Frist bezahlt. Im Juni-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wurde eine Strafe von 200 Millionen Euro und ein Pönale von einer Million Euro pro Tag wegen Nichteinhaltung eines Gerichtsurteils aus dem Jahr 2020 verhängt. Die Regierung hatte dreieinhalb Jahre Zeit, ihre Asylbestimmungen an das EU-Recht anzupassen. Dabei ging es nicht darum, illegale Einwanderer*innen aufzunehmen, sondern ein Verfahren gemäß den EU-Regeln durchzuführen. Da die ungarische Regierung jedoch keine Schritte unternommen hat, kommen die finanziellen Zwangssanktionen. Die Zahlungsaufforderung für die 200-Millionen-Euro-Strafe ist bereits abgelaufen. Die Frist für die aktuellen 93 Millionen Euro endet am 19. November. Ab dem 20. November fordert die Europäische Kommission bereits 293 Millionen Euro an zusätzlichen Zinsen, die nach den geltenden EU-Regeln von den Ungarn zustehenden Geldern einbehalten werden müssen.