Die Regierung der Föderation Bosnien-Herzegowina nahm am Freitag, dem 19. Oktober 2018, die Initiative zur Verabschiedung des Gesetzes über gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften an. In den nächsten 15 Tagen wird eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe definiert. Diese soll die Regelungen analysieren, anhand derer gleichgeschlechtliche Paare ihre Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ausüben können, und entsprechende Rahmenbedingungen für die Föderation Bosnien-Herzegowina vorschlagen. Zu dieser Initiative kam es aufgrund von Beschwerden gleichgeschlechtlicher Paare. Ihre Lebensgemeinschaften können noch nicht in das Familienbuch der Föderation Bosnien-Herzegowina eintragen werden.