Die serbischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hielten am 5. Juli
2021 einen eintägigen Streik ab. Anlass für den Streik waren die angekündigten
Änderungen von drei Gesetzen zu Streitsachen zwischen BürgerInnen
und Banken. Die Anwältinnen und Anwälte sind der Meinung, dass die vorgeschlagenen
Gesetzesnovellen gegen die serbische Verfassung sowie die Europäische
Menschenrechtskonvention verstoßen. Im Falle der Verabschiedung der Novellen
durch das Parlament würden die BürgerInnen im Rechtsstreit mit Banken erheblich
benachteiligt sein. Die Banken wären berechtigt, bereits abgeschlossene
Streitsachen zu aktivieren und Prozesse neu aufzurollen, in denen die BürgerInnen
chancenlos wären. Dabei geht es vor allem um die
praktizierte Inrechnungstellung von Bankengebühren für die
Genehmigung von Krediten, was das Verfassungsgericht vor wenigen Jahren verboten hat.
Inzwischen reagierte Serbiens Staatspräsident Aleksandar Vučić (SNS – Serbische
Fortschrittspartei), auf dessen Anordnung die drei Gesetzesnovellen im
serbischen Parlament wieder zurückgezogen wurden.