Einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschland offenbar ab 16. März

3.12.2021

​Die angekündigte Impfpflicht in Deutschland für das Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten soll ab dem 16. März 2022 gelten. Danach müssen alle bereits heute Beschäftigten und diejenigen, die ab 1. Januar 2022 neu beginnen, spätestens bis zum 15. März einen Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung vorweisen. Alle, die ab 16. März 2022 ihre Tätigkeit starten, benötigen den entsprechenden Nachweis von Anfang an. Mit der Übergangsfrist hätten alle Betroffenen genug Zeit, sich jetzt noch impfen zu lassen. Ausgenommen von der Pflicht sind Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Der Gesetzentwurf der Ampel-Parteien zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht soll bis spätestens Mitte Dezember im Bundestag beschlossen werden.

Quelle: RND RedaktionsNetzwerk Deutschland GmbH , Hannover und Berlin