Das slowenische Verfassungsgericht gab kürzlich bekannt, dass ein Teil des Gesetzes über ansteckende Krankheiten, das die Regierung dazu bevollmächtigt, Verbote oder Beschränkungen auszusprechen, verfassungswidrig sei. Nun müssten die Unstimmigkeiten binnen zweier Monate bereinigt werden. Der Ombudsmann begrüßte diese Entscheidung, während Premierminister Janez Janša (SDS - Slowenische demokratische Partei) auf Twitter schrieb, dass dieses Gesetz bereits 1995 von den SozialdemokratInnen (SD) und der ehemaligen Liberaldemokratie Sloweniens (LDS) verabschiedet worden sei. Vergangenes Jahr wurden in Verbindung mit dem Gesetz viele Strafen verhängt. Diejenigen die ihre Strafe noch nicht beglichen haben, sind nicht länger dazu verpflichtet, das zu tun. Allerdings sollen jene, die bereits ihre Strafe bezahlt haben, keine Rückerstattung erhalten.