Die EU-Kommission leitete am 2. Juli 2018 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen ein - Grund dafür ist ein Gesetz, das eine vorzeitige Pensionierung von Richterinnen und Richter am Obersten Gerichtshof in Polen vorsieht. Das Gesetz sieht vor, dass HöchstrichterInnen nach dem 3. Juli bereits mit 65 statt bisher mit 70 Jahren in den Ruhestand gehen müssen, was das Prinzip der Unkündbarkeit von RichterInnen verletzt. Die Regelung betrifft 27 von 72 RichterInnen am Obersten Gerichtshof. Die polnische Regierung hat eine Frist von 30 Tagen, um zu antworten.