EU-Sanktionsverfahren gegen Polen

21.12.2017

Am Mittwoch, den 20. Dezember 2017, leitete die EU-Kommission ein Sanktionsverfahren gegen Polen ein. Das Verfahren gilt als schärfstes Sanktionsinstrument gegen Mitgliedstaaten und kann dazu führen, dass die Rechte Polens beschränkt werden. Die Kommission wirft der polnischen Regierung vor, mit der umstrittenen Justizreform das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit zu verletzen. Es ist das erste Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge in der Geschichte der Europäischen Union.

Quelle: Gazeta Wyborcza, Warschau