Die Europäische Kommission verklagt Bulgarien und Rumänien, weil sie ihren Verpflichtungen zur Abwassersammlung und -behandlung nicht vollständig nachgekommen sind. Die beiden Länder hätten im Rahmen der Kohäsionspolitik von erheblichen europäischen Fördermitteln profitiert, obwohl die Einhaltung der Richtlinie in erster Linie in die Zuständigkeit der nationalen Behörden fällt, hieß es in dem Bescheid. Die europäischen Vorschriften sehen vor, dass kommunales Abwasser gesammelt und behandelt werden muss, bevor es in die Umwelt eingeleitet wird, da es sonst die menschliche Gesundheit gefährden sowie Seen, Flüsse, Böden, Küstengewässer und das Grundwasser verschmutzen würde, hieß es in der Begründung. Bulgarien hat es außerdem versäumt, einen endgültigen aktualisierten nationalen Energie- und Klimaplan vorzulegen und der Kommission die vollständige Umsetzung der geänderten Kfz-Versicherungsrichtlinie in nationales Recht zu melden.