EBU führt Sanktionen gegen BHRT wegen Schulden ein

15.12.2016

Der öffentlich-rechtliche Fernseh- und Radiosender von Bosnien-Herzegowina (BHRT) hat seit 14. Dezember 2016, keinen Zugang mehr zum täglichen Nachrichtenaustausch im Rahmen der Eurovision. Dies wurde von der Europäischen Rundfunkunion (EBU) festgelegt. Der Grund für diese Sanktion liegt darin, dass der BHRT nicht mehr in der Lage ist, den finanziellen Verpflichtungen gegenüber der EBU nachzukommen. Die Schulden gegenüber der EBU lagen im Sommer 2016 bei ca. 3,32 Mio. EUR und sind entstanden, da keine Rundfunkgebühren mehr erhoben werden und jegliche Unterstützung seitens des Staatsparlaments noch immer fehlt. Der BHRT hat somit keine Möglichkeit, sich in technischer Hinsicht weiterzuentwickeln oder gar selbst ein Programm zu produzieren.

Quelle: Dnevni list, Mostar