Vergangene Woche hat der kantonale Verkehrsminister Adnan Šteta (SDP-Sozialdemokratische Partei) aufgrund der zunehmenden Zahl an E-Rollern und dem Fehlen klarer rechtlicher Rahmenbedingungen eine Initiative zur Regelung dieses Problems an das Staatsministerium für Verkehr und Kommunikationen gestellt. Im staatlichen Verkehrsgesetz wird dieses Fortbewegungsmittel noch nicht als solches erkannt. Nach dem Gesetz über die Straßenverkehrsordnung des Kantons Sarajevo ist das Fahren mit E-Scootern auf Gehsteigen nicht erlaubt. Sie sind auf dem Fahrradweg und wenn diese nicht vorhanden sind, auf der Straße zugelassen. Sarajevo verfügt jedoch über kein ausgebautes Fahrradnetz und die E-Scooter-Fahrer*innen nutzen aus Sicherheitsgründen vorzugsweise den Gehsteig. Gleichzeitig wird das Fahren auf Gehsteigen mit Geldstrafen von 25 bis 128 Euro bestraft.