Das Verfassungsgericht der
Republik Slowenien hat die Anwendung von bestimmten Maßnahmen eingefroren, die
im letzten CoVid-19-Maßnahmenpaket für den Bereich der Bauantraggenehmigungen verabschiedet worden sind. Einige
Bestimmungen haben nämlich die Möglichkeit von
Nichtregierungsorganisationen (NGOs), an Verwaltungsverfahren teilzunehmen,
erheblich eingeschränkt. Dadurch wäre die Wahrung des öffentlichen
Interesses beschnitten geworden, bei der Erteilung von Baugenehmigungen
mitzubestimmen. Drei NGOs haben deshalb einen Antrag auf Verfassungsrevision
gestellt. Bis das Verfassungsgericht das Urteil verkündet, dürfen die
genannten Maßnahmen nicht umgesetzt werden.