Bund beschließt Hospitalisierungs-Inzidenz für Deutschland

18.11.2021

​Bund und Länder haben vereinbart, dass es künftig flächendeckende Corona-Maßnahmen geben soll, die an einen Schwellenwert der Krankenhauseinweisungen gebunden werden. Die Ministerpräsident*innen einigten sich am Donnerstag mit der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU - Christlich Demokratische Union Deutschlands​​) auf die 2G-Regel (geimpft oder genesen) für Freizeiteinrichtungen, Veranstaltungen, gastronomische Einrichtungen und körpernahe Dienstleistungen sowie Hotels, wenn die Hospitalisierungs-Inzidenz in einem Bundesland auf mindestens 3 steigt. In Berlin stand diese am Donnerstag bei 3,4 und in Brandenburg bei 3,5. In beiden Ländern gelten bereits umfassende 2G-Regeln. Steigt der Hospitalisierungs-Index auf mehr als 6, gilt 2Gplus: Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich einen aktuellen Test vorweisen. Davon wäre aktuell Bayern (8,6) betroffen. Ab einem Wert von 9 gelten in Abstimmung mit den jeweiligen Landtagen weitere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Verbote von Veranstaltungen. Das würde derzeit Sachsen-Anhalt (11,9) und Thüringen (18,5) betreffen. Alle unter 18-Jährigen sollen von den Regelungen ausgenommen sein.​

Quelle: rbb (Newsportal vom Rundfunk Berlin-Brandenburg), Berlin