Das bulgarische Parlament hat am 17. Dezember 2020 Änderungen im Rundfunk- und Fernsehgesetz verabschiedet. Mit diesen werden die europäischen Richtlinien, um VerbraucherInnen und Kinder vor schädlichen Online-Inhalten zu schützen, eingeführt. Die Fernsehwerbung, die Produktion und der Vertrieb europäischer Werke bei Video-on-Demand-Diensten ist im neuen Gesetz geregelt, der mindestens zu 30 Prozent europäischen Inhalts sein muss. Es wurden ferner Maßnahmen eingeführt, um die tatsächlichen BesitzerInnen-Verhältnisse der Medien zu klären. Die Übersetzung mindestens einer der Nachrichtensendungen am Abend der nationalen Fernsehsender BNT, bTV und Nova TV in Gebärdensprache ist ab sofort obligatorisch, um Menschen mit Hörbehinderungen Zugang zu aktuellen Informationen zu verschaffen.