Ab 1. Jänner 2020 werden öffentliche Aufträge elektronisch ausgeschrieben. Mit der elektronischen Beschaffung, der E-Vergabe, können Vergabeverfahren vollständig über das Internet und spezielle Vergabeplattformen abgewickelt werden. In Bulgarien wird die E-Vergabe in zwei Etappen eingeführt. Die erste Etappe, die ab dem 1. Jänner startet, betrifft die öffentliche Verwaltung: die Regierung, die einzelnen Ministerien, die staatlichen Ausschüsse und Agenturen sowie die größten Gemeinden, darunter Sofia. Erst ab 20. April 2020 ist die E-Vergabe auch im Bereich der nationalen Vergaben grundsätzlich verpflichtend. Dann müssen alle Auftraggeber eine elektronische Vergabeplattform eingerichtet haben. Formal sind die neuen EU-Vergaberichtlinien bereits seit dem 17. April 2014 in Kraft. Sie müssen seitdem schrittweise in nationales Recht umgesetzt werden.