Am 13. November 2018 stellte die Europäische Kommission in Brüssel ihren Fortschrittsbericht für Rumänien und Bulgarien der Öffentlichkeit vor. Beide Länder stehen seit ihrem EU-Beitritt 2007 unter Beobachtung, weil sie zu Beginn nicht alle Vorgaben im Kampf gegen die Korruption und das organisierte Verbrechen sowie für ein funktionierendes Justizsystem erfüllten. Seitdem veröffentlicht die Kommission jährlich Fortschrittsberichte. Im heurigen Bericht zu Bulgarien nahm die Kommission zu den Fortschritten des Landes bei der Umsetzung der abschließenden 17 Empfehlungen, die die Kommission in ihrem Bericht vom Jänner 2017 abgegeben hatte, Stellung. Hierbei wurde der Einsatz und die kontinuierlichen Bemühungen des Landes bei der Umsetzung dieser Empfehlungen hervorgehoben. Die Kommission sei zuversichtlich, dass Bulgarien alle verbleibenden Empfehlungen umsetzen und somit die noch ausstehenden Zielvorgaben erreichen könne, wenn sich der derzeitige positive Trend fortsetze. Das Kooperations- und Kontrollverfahren könnte somit für Bulgarien, im Einklang mit dem von Präsident Jean-Claude Juncker bei Amtsantritt vorgegebenen Ziel, noch vor dem Ende der laufenden Amtszeit der Kommission 2019 abgeschlossen werden. Bemängelt wird im Bericht jedoch die Entwicklung im bulgarischen Medienbereich der letzten Jahre. Der Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen sei erschwert und könne sich negativ auf die Unabhängigkeit der Justiz auswirken, wenn RichterInnen in einigen Medien privat angegriffen würden.