Seit 11. November gilt an bestimmen öffentlichen Orten in Siedlungen in Ungarn mit über 10.000 EinwohnerInnen eine Maskenpflicht. Einzelne Verwaltungen können entscheiden, welche Regelungen an welchen Orten genau gelten. In Budapest gibt es keine einheitliche Regelung, trotz der Bemühungen des Oberbürgermeisters Gergely Karácsony (Párbeszéd – Dialog). In 20 der 23 Budapester Bezirke gelten jedoch die strengsten Vorschriften: Maskenpflicht ist in diesen Bezirken an allen öffentlichen Orten verpflichtend, als Ausnahme gelten Parks und Grünflächen. Der 4., 12. und 16. Bezirk haben sich für weniger strenge Bestimmungen entschieden. Grund dafür könnte sein, dass diese drei Bezirke als Vororte gelten und große, leere oder bewaldete Flächen enthalten, wo die Bezirksverwaltungen eine Maskenpflicht für nicht sinnvoll erachten. In Újpest, dem 4. Bezirk, gilt die Maskenpflicht beispielsweise nur an Orten, wo viele Menschen unterwegs sind. Beispielsweise ist das im Umkreis von 50 Metern vor dem Eingang von Kinderkrippen und Schulen oder sozialen Einrichtungen, wie Krankenhäusern oder Märkten. Bei sportlichen Aktivitäten sowie in Parks oder Grünflächen ist das Tragen einer Maske generell nicht vorgeschrieben.