Bosnien-Herzegowina: heimische Unternehmen im Beschaffungswesen bevorzugt

1.6.2020

Das "Gesetz über öffentliche Vergaben Bosnien-Herzegowinas" erlaubt eine Bevorzugung heimischer Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungsverfahren. Die AuftraggeberInnen sind bei der Berechnung von Angebotspreisen verpflichtet, die Preise für inländische Angebote bei öffentlichen Vergabeverfahren um einen festgelegten Prozentsatz zu senken. Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der CoViD-19-Krise wird dieser Prozentsatz, der über die letzten Jahre graduell gesenkt wurde und heuer gänzlich abgeschafft werden sollte, nun erhöht - und zwar auf 30 Prozent im Zeitraum von 1. Juni 2020 bis 1. Juni 2021. Die Maßnahme ist eine Initiative des Premierministers der Föderation Bosnien-Herzegowina, Fadil Novalić (SDA - Partei der demokratischen Aktion), und wurde vom Nationalrat Bosnien-Herzegowinas am 29. Mai 2020 verabschiedet. Das Ziel der vorübergehenden Maßnahmen ist die Unterstützung heimischer Unternehmen und die Dämpfung der wirtschaftlichen Folgen der CoViD-19-Krise.

Quelle: Klix.ba, Sarajevo