Bosnien-Herzegowina hätte bis Anfang Oktober 2018 Zusatz-Antworten auf den EU-Fragebogen liefern sollen, nach aktuellem Stand wird dies aber eher erst gegen Jahresende möglich sein. Das Arbeitstempo hängt von den Arbeitsgruppen mit den VertreterInnen der Einrichtungen ab, die für die Erfüllung der von der Europäischen Kommission gestellten Anforderungen zuständig sind. Die Europäische Kommission hat der staatlichen Regierung von Bosnien-Herzegowina am 20. Juni 2018 für ihre Aktivitäten hin zum EU-Kandidatenstatus Bosnien-Herzegowinas 655 zusätzliche Fragen zu dem Fragebogen übermittelt, mit der Anmerkung, dass eine Antwort innerhalb von drei Monaten wünschenswert wäre.