Beschwerde gegen Wahlergebnis in Polen

20.7.2020

Mehr als 2.500 Einsprüche gegen den Ablauf der Präsidentschaftswahl in Polen wurden beim Obersten Gerichtshof eingereicht. Die meisten Beschwerden wurden von einzelnen WählerInnen wegen Unregelmäßigkeiten und Schwierigkeiten bei der Briefwahl gemeldet. Auch das Wahlkomitee des Präsidentenkandidaten Rafał Trzaskowski (PO - Bürgerplattform) hat eine Wahlanfechtung wegen unfairer Wahlkampfbedingungen beim Obersten Gerichtshof eingereicht. Beklagt wurde die verfassungswidrige Festlegung des neuen Wahltermins – ohne Einhaltung der vorgesehenen Fristen –​ und die Rolle des öffentlich-rechtlichen Fernsehens TVP im polnischen Wahlkampf. Das TVP diente dem Regierungslager als Propaganda-Sprachrohr für den wiedergewählten Amtsinhaber Andrzej Duda (parteilos). Der Oberste Gerichtshof hat bis zum 3. August 2020 Zeit, einen Beschluss darüber zu fassen, ob die vor Kurzem durchgeführte Staatspräsidentschaftswahl gültig war.  ​

Quelle: Wiadomosci.wp.pl, Warschau