Berliner Senat beschließt 2G-Regel ab Montag

10.11.2021

​Der Berliner Senat hat angesichts der verschärften Corona-Lage am Mittwoch, 10. November 2021, eine Ausweitung der 2G-Regel beschlossen. Ab Montag, 15. November 2021, gilt diese in Freizeit- und Kultureinrichtungen, Gaststätten und bei körpernahen Dienstleistungen. Besuche bei Schwerstkranken in Alten- und Pflegeheimen sind nur unter Einhaltung der 2G-Regel möglich. Für das Personal gilt weiterhin die 3G-Regel mit täglichen Tests. In Außenbereichen gilt die 2G-Regel erst bei Veranstaltungen ab 2.000 Besucher*innen wie Fußballspielen. Ausgenommen von den Maßnahmen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, sie können auch mit einem negativen Testergebnis am öffentlichen Leben teilnehmen. Das gilt ebenso für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Weiterhin gilt 3G bei Veranstaltungen der Demokratieausübung und Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte, etwa Parteitagen. Bei Demonstrationen draußen, bei Gottesdiensten sowie beim Einkaufen oder im ÖPNV besteht Maskenpflicht, andere Regeln entfallen daher. Der Senatsbeschluss empfiehlt außerdem eine 50-prozentige Homeoffice-Quote.

Quelle: rbb (Newsportal vom Rundfunk Berlin-Brandenburg), Berlin