Das Belgrader Strafgericht entschied Ende Mai 2020 zugunsten des serbischen "Uber"-Pendants "Car:Go". Dem Gerichtsurteil zufolge, sei "Car:Go" kein Taxidienst, und die Mitglieder dieser BürgerInnenvereinigung übten keine illegale Beförderungstätigkeit aus. Der Freispruch erfolgte nach einjährigem Prozess aufgrund einer Klage über illegale Personenbeförderung, die die Belgrader Verkehrsinspektion eingereicht hatte. Begründet wurde das Urteil damit, dass im Unterschied zum Taxi "Car:Go" als App nur registrierten BenutzerInnen und Vereinsmitgliedern zugänglich sei, dass es Unterscheidungen bei der Zahlungsart gebe, sowie dass die Tarifberechnung gemäß App und nicht gemäß Taximeter erfolge.