Bedeutung der Lockerung der Schuldenbremse für Berlin

18.3.2025

Am 18. März 2025 beschloss der 20. Deutsche Bundestag eine historische Grundgesetzänderung zur Lockerung der Schuldenbremse. 513 Abgeordnete stimmten dafür, 207 dagegen, Enthaltungen gab es keine. Die Reform erlaubt, Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit bis zu einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP 2024: etwa​ 43 Milliarden Euro) weiterhin unter die Schuldenbremse zu stellen. Darüber hinausgehende Beträge können kreditfinanziert werden. Zudem erhalten die Bundesländer mehr Spielraum für eigene Schulden. Ein weiteres Kernelement ist ein im Grundgesetz verankertes Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur- und Klimainvestitionen, das nicht unter die Schuldenbremse fällt. Am 21. März muss der Bundesrat noch zustimmen, wofür eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist. Sollte das Vorhaben umgesetzt werden, könnte Berlin jährlich etwa eine Milliarde Euro zusätzlich erhalten, davon rund 800 Millionen Euro nach dem Königsteiner Schlüssel. Die genaue Höhe der möglichen Kreditaufnahme hängt von weiteren gesetzlichen Regelungen ab. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU –​ Christlich Demokratische Union Deutschlands) begrüßte das Finanzpaket, mahnte aber zur Haushaltsdisziplin, da es sich um Kredite handle, die zurückgezahlt werden müssten. Er forderte eine schnelle Klärung der Mittelverteilung für Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung und Klimaschutz, sowie den Abbau bürokratischer Hürden. Auch die Berliner Grünen unterstützen den Fokus auf Klimaschutz und soziale Infrastruktur.​​

Quelle: Der Tagesspiegel, Berlin