Baumfällungen in Slowakei durch Gesetzesnovelle erleichtert

22.5.2024

Das slowakische Parlament hat am 22. Mai 2024 eine Novelle des Naturschutzgesetzes verabschiedet, die das Fällen von Bäumen erleichtert. Von 122 anwesenden Abgeordneten stimmten 77 dafür. Änderungsanträge der Opposition wurden abgelehnt. Das Umweltministerium begründete die Novelle mit einem besseren Überblick über die Landschaft im Hinblick auf die Bärenpopulation, Erleichterungen für die Landwirtschaft, Hochwasserschutz und Bürokratieabbau. Der Slowakische Städtebund (ÚMS) kritisierte die Novelle, da sie das Fällen von Bäumen für Bauträger erleichtern könnte. Die Änderung erlaubt das Fällen von Bäumen und Sträuchern ohne Genehmigung unter folgenden Bedingungen: Außerhalb bebauter Gebiete dürfen Bäume bis zu einem Stammumfang von 90 Zentimetern in einer Höhe von 130 Zentimetern und Sträucher bis zu einer Höhe von 200 Quadratmetern gefällt werden. In bebauten Gebieten dürfen Bäume bis 60 Zentimeter Stammumfang und Sträucher bis 20 Quadratmeter ohne Genehmigung gefällt werden. In der freien Landschaft dürfen Bäume bis zu einem Stammumfang von 80 Zentimetern und Sträucher bis zu einer Größe von 100 Quadratmetern gefällt werden. Die Novelle sieht vor, dass für gefällte Bäume nicht immer Ersatzpflanzungen vorgenommen werden müssen. Dies könnte die Einnahmen der Städte aus Ersatzpflanzungsgebühren verringern, die normalerweise für Begrünungsmaßnahmen und die Pflege städtischer Grünflächen verwendet werden. Die Bürgermeister*innen der Bratislavaer Stadtteile Staré Mesto, Nové Mesto und Lamač sowie die ÚMS kritisieren dies als inakzeptabel insbesondere in Zeiten der Klimakrise und finanzieller Engpässe der Städte.

Quelle: Denníkn.sk, Bratislava