Der Krakauer Magistrat bereitet zusammen mit den E-Scooter-AnbieterInnen lokale Regeln für E-Scooter vor. Die Arbeiten an einer Änderung des Verkehrsrechts hinsichtlich der Verwendung von E-Scootern laufen zwar seit 2017 auf Staatsebene, bis jetzt steht das geänderte Straßenverkehrsgesetz aber noch nicht fest. Daher will die Stadt gewisse lokale Grundregeln für die Nutzung der E-Scooter selbst vorschreiben. Zunächst sollen im Gebiet der Krakauer Altstadt und im historischen Stadtteil Kazimierz eigene Abstellplätze für die E-Scooter eingerichtet werden. In weiterer Folge werden die NutzerInnen verpflichtet, die E-Scooter ausschließlich auf den markierten Parkflächen abzustellen. Anfang 2020 will die Stadt Krakau diesbezüglich eine Vereinbarung mit den Betreiberfirmen unterzeichnen. Damit wird Krakau die allererste Stadt in Polen sein, die eine solche lokale Verordnung einführt.