Das serbische Verfassungsgericht hat alle Initiativen zur Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit und Gesetzeskonformität der Verhängung des CoViD-19-Ausnahmezustands abgewiesen. Mehrere NGOs und BürgerInnenvereine haben beim Verfassungsgericht Initiativen zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des verhängten Ausnahmezustands eingereicht. Dieser wurde am 15. März gemeinsam vom Staatspräsidenten, der Parlamentsvorsitzenden sowie der Ministerpräsidentin beschlossen. RechtsexpertInnen glauben, das Verfassungsgericht stünde unter politischem Einfluss der Regierung und habe in diesem Fall die Regierung in Schutz genommen.