Im Teilland Föderation wird der Sonntag künftig ein Ruhetag für Händler*innen sein. Davor wurde der Gesetzesentwurf über den Binnenhandel am Donnerstag, dem 31. Oktober, vom Haus des Volkes des Parlaments unterstützt. Das Gesetz tritt acht Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Föderation Bosnien-Herzegowina in Kraft. Händler*innen sind dementsprechend verpflichtet, ihre Geschäftstätigkeit innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes anzupassen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Verkäufer*innen in Bäckereien, Tankstellen und Blumenläden.