Nach mehrwöchigen Diskussionen hat der Krakauer Gemeinderat in seiner letzten Sitzung am 26. Februar 2025 einstimmig ein Gesetz gegen Lärm verabschiedet. Von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens sind in Krakau alle lärmverursachenden Geräte verboten. Während der Sitzung betonten die Gemeinderät*innen jedoch auf eine Reihe von Ausnahmen. So sind unter anderem Krankenhäuser sowie Massenveranstaltungen, die entsprechende Anforderungen erfüllen, von den neuen Vorschriften ausgenommen. Das Gesetz soll den Ordnungsbehörden die notwendigen Instrumente in die Hand geben, um vor allem den Lärm im Zentrum der Stadt wirksam zu bekämpfen. Derzeit sieht das Anti-Lärm-Gesetz eine Übergangsfrist von zwei Monaten vor, damit sich die Betroffenen an die neuen Vorschriften anpassen können.