Anordnung des Europäischen Gerichtshofes: Sofortiger Stopp der Abholzung im Białowieża-Urwald

1.8.2017

Am Freitag, den 28. Juli 2017 ordnete der Europäische Gerichtshof einen sofortigen, vorübergehenden Stopp der Abholzung im Białowieża-Urwald an. Das Verbot soll bis zum Erlass des endgültigen Urteils zur Situation im Urwald gelten. Trotz der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs werden die Baumrodungen in Białowieża jedoch fortgesetzt. Der polnische Umweltminister Jan Szyszko (PiS – Recht und Gerechtigkeit) äußerte sich über die Anordnung des Gerichtshofs kritisch und sagte, dass die polnische Regierung die Vorschrift bis auf weiteres nicht befolgen werde.

Quelle: Gazeta Wyborcza, Warschau