Der angeklagte Ex-Polizist Bernard Slobodník bleibt
auf freiem Fuß. Am Montag, den 21. August 2023, traf der Oberste Gerichtshof
eine endgültige Entscheidung. Die ursprünglich vorgeschlagene Strafe von zwei
Jahren auf Bewährung für drei Jahre wurde auf drei Jahre auf Bewährung für vier
Jahre verschärft. Der Ex-Polizist wurde wegen Gründung, Verschwörung und
Unterstützung einer kriminellen Vereinigung sowie wegen der Annahme von
Bestechungsgeldern angeklagt. Außerdem wurde er mit einem fünfjährigen
Verbot der Bekleidung von öffentlichen Ämtern belegt. In seiner Entscheidung
wies der Oberste Gerichtshof die Beschwerde des Staatsanwalts der
Sonderstaatsanwaltschaft gegen das Versäumnis des Sonderstrafgerichts, den Angeklagten in Gewahrsam
zu nehmen, ab. Obwohl das erstinstanzliche Gericht am 13. August 2023
festgestellt hatte, dass die Anklage gerechtfertigt war, sah es keinen Grund
für die vorgeschlagene Inhaftierung wegen geheimer Absprachen, die mit der
Befürchtung der Beeinflussung von Zeug*innen begründet wurde.