AnbieterInnen von Leihrädern und E-Scootern sollen bald Gebühren zahlen

5.11.2020

Die Berliner Verkehrssenatorin Regine Günther (Bündnis90/Die Grünen) hat einen Entwurf zur Änderung des Berliner Straßengesetzes vorgelegt. Künftig sollen Unternehmen, die Leihräder und E-Scooter anbieten, Gebühren zahlen. Der Grund für den Änderungswunsch ist, dass Gehsteige zunehmend blockiert werden und Leihräder oft in Grünanlagen abgestellt werden. Betroffen wären davon auch CarsharinganbieterInnen, die ihre Autos am Straßenrand abstellen. Bisher galt nur ein Verbot, E-Scooter auf bestimmten Plätzen und Parks abzustellen. Denkbar wäre auch, dass die AnbieterInnen nicht nur die Zahl ihrer Leihfahrzeuge limitieren, sondern auch feste Abstellplätze nutzen müssen. Die Idee, dass ein bestimmter Anteil der Fahrzeuge in den Berliner Außenbezirken platziert werden soll, könnte viele BerlinerInnen erfreuen. In den Außenbezirken sind Fahrzeuge von Sharingdiensten nämlich nur selten zu finden, wobei gerade in den weniger erschlossenen Bezirken großer Bedarf danach besteht. Der Entwurf wurde an alle beteiligten Unternehmen und Verkehrsverbände wie den ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrradclub) verteilt. Diese können nun Stellungnahmen abgeben, die dann in das weitere Entwurfsverfahren einfließen sollen.​

Quelle: Der Tagesspiegel, Berlin