Änderungen des serbischen Krankenschutzgesetzes verabschiedet

4.4.2019

Das serbische Parlament verabschiedete Anfang April 2019 die Änderungen des "Gesetzes über den Gesundheitsschutz und die Krankenversicherung". Die wichtigsten Änderungen beziehen sich auf den Schutz von schwer erkrankten Kindern. So sollen Eltern künftig Anspruch auf 100 Prozent des Entgelts während des Pflegeurlaubs haben und zwar bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der erkrankten Kinder. Mit dem neuen Gesetz sind auch regelmäßige Screening-Untersuchungen der VersicherungsnehmerInnen vorgesehen. Im Fall, dass sich die VersicherungsnehmerInnen diesen Untersuchungen nicht unterziehen, müssen sie bei einer eventuellen späteren schweren Erkrankung 35 Prozent der Behandlungskosten selber tragen.

Quelle: Danas, Belgrad