Änderung des Gesetzes über das Oberste Gericht in Polen

13.1.2023

Die untere polnische Parlamentskammer, der Sejm, hat am 13. Jänner 2023 für eine Änderung des Gesetzes über das Oberste Gericht gestimmt. Damit wurde erneut die Chance auf die Erfüllung der von der Europäischen Kommission festgelegten Bedingungen für die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in Polen geschaffen. Es ist auch ein Meilenstein auf dem Weg zur Auszahlung von Mitteln aus dem Corona-Wiederaufbauplan, der Investitionen in Höhe von mehr als 35 Milliarden Euro vorsieht. Die Voraussetzungen für die Gesetzesnovelle wurden bei Gesprächen von EU-Minister Szymon Szynkowski vel Sęk (PiS - Recht und Gerechtigkeit) in Brüssel ausgehandelt. Die Änderung des Gesetzes sieht unter anderem eine Einschränkung der Tätigkeit der Kammer der Beruflichen Verantwortung vor, die die umstrittene Disziplinarkammer am Obersten Gericht im Juni 2022 ersetzt hat. Die Kammer der Beruflichen Verantwortung wird zwar nicht abgeschafft, aber nur noch über Fälle entscheiden, die Anwält*innen, nicht aber Richter*innen betreffen. Gleichzeitig werden die Aufgaben des bisherigen Disziplinarorgans für Richter*innen auf das Oberste Verwaltungsgericht übertragen. Demnächst wird die Gesetzesnovelle in der oberen polnischen Parlamentskammer, dem Senat, vorgelegt .​​

Quelle: Biznes.interia.pl, Krakau